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Freitag, 29. Mai 2020 10:55 Uhr

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum außerordentlichen Verbandstag Die wichtigsten Fragen und Antworten zum außerordentlichen Verbandstag

Mannschaft 1: 1. FC Wunstorf
Kommerzielle Anzeige: Nein
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Kireis Holzminden (mm). In gut einem Monat ist es soweit - die insgesamt 2.600 Vereine in Niedersachsen werden Gewissheit haben, wie mit der Spielzeit 2019/2020 umgegangen wird. Um einen Abbruch zu ermöglichen, hat das Präsidium des NFV am 15. Mai 2020 beschlossen, für den 27. Juni einen außerordentlichen Verbandstag einzuberufen. Aufgrund der Dringlichkeit der Entscheidungen wurde die Einberufungsfrist von 10 auf 5 Wochen und die Antragsfrist von 6 auf 3 Wochen verkürzt.

Fragen und Antworten zum NFV-Verbandstag

Wann und wo geht's los?

Der außerordentliche Verbandstag wird am 27. Juni um 10 Uhr beginnen. Es ist aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich, dass die Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung stattfinden kann. Dies ist auch abhängig von der jeweils aktuellen behördlichen Verfügungslage. Der Schutz der Gesundheit der Delegierten und weiteren Teilnehmer hat an dieser Stelle oberste Priorität. Der formelle Veranstaltungsort des außerordentlichen Verbandtages wird der Sitz des NFV in Barsinghausen, Schillerstr. 4 sein.

Wer nimmt daran teil?

Am außerordentlichen Verbandstag 2020 werden 324 Delegierte teilnehmen. Ihre Zahl setzt sich laut Paragraph 19 der NFV-Satzung zusammen aus den 200 Delegierten der Mitglieder aus den 33 NFV-Kreisen, den Mitgliedern des Verbandsvorstandes, den jeweils drei Delegierten der vier NFV-Bezirke und den Delegierten jener Vereine, deren Mannschaften gemäß der letzten Bestandserhebung in den Spielklassen der Herren und Frauen von der Oberliga Niedersachsen aufwärts spielen. Pro Mannschaft gibt es einen Delegierten. Jeder Delegierte hat eine Stimme, die nicht übertragen werden kann.

Mit beratender Stimme nehmen am Verbandstag die Beisitzer der Verbandsausschüsse, die Vorsitzenden und Beisitzer der Rechtsorgane auf Verbandsebene, die Mitglieder der Revisionsstelle, die Mitglieder der Kommissionen, die Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder des Verbandes teil.

Stimmrecht

Die Anzahl der zum Verbandstag zu entsendenden stimmberechtigten Delegierten richtet sich nach § 19 Abs. 3 und 4 der Verbandssatzung. Die Delegierten sind dem Verband gemäß § 19 Abs. 5 der Verbandssatzung spätestens vier Wochen vor dem Verbandstag (bis zum heutigen 29.Mai) namentlich zu benennen. Jeder Delegierte des Verbandstages hat eine Stimme. Eine Stimmenübertragung ist nicht zulässig.

Welchen Antrag wird der Verbandsvorstand stellen?

Der Verbandsvorstand hat am 20.05.2020 entschieden, einen Antrag auf Abbruch der Saison 19/20 mit Aufstieg aber ohne Abstieg nach Quotientenregelung an den Verbandstag zu stellen. Neben dem Regelaufsteiger sollen auch die Mannschaften auf Relegationsplätzen aufsteigen. Die konkrete und detaillierte Antragstellung erfolgt im Rahmen der satzungsgemäßen Antragsfrist.

Bis wann können die Vereine noch Anträge stellen?

Anträge zum Verbandstag sind gemäß § 20 Abs. 4 der Verbandssatzung unter Berücksichtigung des o.g. Beschlusses des Verbandsvorstandes bis zum 05. Juni 2020 beim Verband, Verbandsgeschäftsstelle, Schillerstr. 4, 30890 Barsinghausen, einzureichen.

Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden allen Mitgliedern/Delegierten des Verbandsages spätestens zwei Wochen vor dem Verbandstag schriftlich mitgeteilt.

Wie sieht die Tagesordnung aus?

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten

2. Feststellung der stimmberechtigten Delegierten/BestimmungPrüfungskommission

3. Bestätigung der vom Verbandsvorstand beschlossenen vorläufigen Satzungsänderungen

4. Auswirkungen der Covid-19-Pandemie im Bereich des NFV

4.1. Beratung und Grundsatz-Beschlussfassung über Durch- und Fortführung bzw. Abbruch vom NFV veranstalteter Fußballspiele einschließlich der hierzu erforderlichen Entscheidungen über Auf- und Abstieg und hierzu gegebenenfalls notwendiger Änderungen der Satzung und Ordnungen des NFV, insbesondere der NFV-Spielordnung und der NFV-Jugendordnung sowie erforderliche Ermächtigungen (für die dem Verbandstag nachgelagerten beschließenden Versammlungsorgane und Verwaltungsorgane)

4.2. Sonstige Beschlussfassungen zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, insbesondere zu wirtschaftlichen und spieltechnischen Auswirkungen auf den Spielbetrieb.

5. Beschluss über Haftungsbeschränkungen für die gesetzlichen Vertreter und sonstigen Organ- und Ausschussmitgliedersowie ggf. sonstige Entscheidungsträgerdes NFV e.V. für Entscheidungen aus Anlass der Corona-Pandemie

6. Verschiedenes

 

 

 

 

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