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Montag, 02. November 2020 10:46 Uhr

Lockdown: Erste Bundesländer kippen Trainingsverbot für Kinder und Jugendliche Lockdown: Erste Bundesländer kippen Trainingsverbot für Kinder und Jugendliche

Mannschaft 1: 1. FC Wunstorf
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Deutschland (mm). Schule und danach los zum Training - das ist ab dem heutigen Montag in Niedersachsen nicht mehr möglich. Der zweite Lockdown mit Kontaktbeschränkungen beginnt und soziale Kontakte sollen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandamie erneut auf das Nötigste heruntergefahren werden. In Niedersachsen ist Sport nur individuell mit maximal einer weiteren Person kontaktfrei und unter Einhaltung des Abstandes möglich. Doch das ist, wie die Redaktion herausgefunden hat, nicht überall so: das Trainingsverbot für Kinder und Jugendliche haben die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Berlin bereits gekippt!

Mecklenburg-Vorpommern

Das Landeskabinett in Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass in ihrem Bundesland das Pauschalverbot von Freizeit- und Amateursport nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Vereinssport gelten wird. Der Spielbetrieb im Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) wird, wie auch in Niedersachsen, ausgesetzt, sodass Pflicht- und Freundschaftsspiele bis mindestens 30. November untersagt bleiben. Die Option zum Sporttreiben im Nachwuchs für unter 18-Jährige bezieht sich, wie der LFV auf seiner Homepage bekannt gab, einzig auf die Durchführung von Übungseinheiten, sofern die örtlichen Infektionslagen dies zulassen. In und rund um das Training gilt es wesentliche Grundsätze wie z.B. feste Gruppen und Einhaltung der Hygieneregeln zu beachten.

Dies sei, den Aussagen von LFC-Präsident Joachim Masuch zur Folge, für die Kinder und Jugendlichen eine tolle Nachricht. Wichtig wird es sein, dass im Umfeld des Trainings weiterhin bzw. noch vermehrt auf die AHAAL-Regeln – Abstand, Händewaschen, Alltagsmaske, App und Lüften – beachtet werden.

Berlin

Am 29. Oktober hat der Berliner Senat eine Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Demnach muss der Spielbetrieb im Berliner Fußballverband vom 2. November bis einschließlich 30. November 2020 ruhen. Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren dürfen in einer festen Betreuungs- oder Unterrichtsgruppe von max. zehn Personen auf Berliner Sportanlagen im Freien trainieren. Die Gruppe darf von einer Person (z.B. Übungsleiter/in, Trainer/in etc.) betreut werden, sodass maximal zehn Kinder und ein/e Betreuer/in pro Gruppe erlaubt sind.

Es sei, wie Bernd Schultz, Präsident des Berliner Fußball-Verbandes, sagte, ein wichtiger Erfolg, dass der Senat das Trainieren von Kindern weiterhin ermöglicht, auch wenn nicht alle Fußballerinnen und Fußballer mit der Altersregelung zufrieden seien. Somit könne der Verband die wichtige gesellschaftliche Verantwortung in der kindlichen Entwicklung fortsetzen. Darüber hinaus möchte er mit dem Senat besprechen, ob und wie schnell weitere Schritte zur Rückkehr des Trainingsbetriebes für weitere Altersgruppen möglich sein könnten.

LESERMEINUNG

Jetzt seid ihr gefragt! Sollte man auch in Niedersachsen den Trainingsbetrieb im Jugendbereich, trotz der Kontaktbeschränkungen, aufrechterhalten? Schreibt uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, die wir in einem weiteren Betrag zum Thema "Jugendtraining trotz Lockdown" veröffentlichen dürfen.

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