Niedersachsen (red). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die in Niedersachsen geltende Beschränkung auf maximal 500 Zuschauer bei Großveranstaltungen im Freien aufgehoben. Anfang Februar gab es einen bundesweiten Beschluss wieder bis zu 10.000 Zuschauer zuzulassen. Niedersachsen hatte sich gegen diese Lockerung entschieden und in der niedersächsischen Coronaverordnung die Zuschauerbegrenzung bei maximal 500 Zuschauern belassen. Hiergegen hatten drei Drittligaclubs geklagt, die haben nun vom OVG Lüneburg Recht bekommen

In der Begründung des Urteils heißt es, dass die in der Corona-Verordnung vorgesehene Beschränkung unabhängig von der Kapazität, der Lage sowie der Ausgestaltung des Veranstaltungsortes auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens unangemessen sei und daher einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der betroffenen Antragsteller darstelle.

Der unanfechtbare Beschluss ist für ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich. Wie viele Zuschauerinnen und Zuschauer letztlich ins Stadion dürfen, muss im Einzelfall durch die jeweils zuständige Behörde entschieden werden.