Niedersachsen (mm). Neben der bereits thematisierten NFV-Ordnungsänderung, dass Frauen jetzt auch bei Herrenmannschaften mitspielen dürfen (wir berichteten), gibt es auch zwei Änderungen, die den Jugendbereich betreffen. Diese Änderungen treten durch die Veröffentlichung auf der Internetseite des NFV in Kraft und sind somit fortan zu berücksichtigen.
1. Teilnahme von Spielern am Training und an Freundschaftsspielenanderer Vereine
Den Vereinen ist es untersagt, Junioren/Juniorinnen aus einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen oder diese in Freundschaftsspielen sowie in Turnieren einzusetzen. Dies ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis besitzt, seine schriftliche Zustimmung erteilt hat oder ein Gastspielrecht gem. § 9 Abs. 1 SpO erteilt wurde. Bei einem Verstoß droht eine Strafe von bis zu 200 Euro (je Spieler).
Begründung: Der Wunsch dieser Ordnungsänderung entstand beim Verbandsjugendbeirat 2022. In den Kreisen kommt es vermehrt zu Beschwerden, dass Jugendspieler von Vereinen abgeworben werden. Das Abwerben geschieht oftmals ohne Wissen des abgebenden Vereins. Spieler werden zum Probetraining eingeladen und regelmäßig bei Turnieren oder Freundschaftsspielen ohne Wissen des aktuellen Vereins eingesetzt. Mit dieser Ordnungsänderung möchte der Verbandsjugendausschuss dieser Praxis Einhalt gebieten und auf diesem Weg Vereine und Spieler schützen.
2. Ein- und Auswechselungen im Jugendbereich
Bei den A- bis C-Junioren auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene können fünf Spieler/-innen beliebig oft ein- und ausgewechselt werden.
Begründung: Eine Anpassung und Angleichung an die Anzahl an möglichen Auswechselungen im Seniorenbereich und in den Junioren-Bundesligen erscheint sinnvoll, um möglichst vielen Spielern die Möglichkeit zu geben, eingewechselt zu werden.