Holzminden (mm). Beim gestrigen Staffeltag stellte Frank Nolde vom Spielausschuss die Ausschreibung für die Spielzeit 2019/2020 vor. Natürlich stand in diesem Jahr die Aufstiegsregelung von der 1. Kreisklasse in die Kreisliga im Fokus. Durch die Nichtmeldung der SG GoLüWa gehen in diesem Jahr nur 13 Mannschaften an den Start. Der VfR Deensen und die SG Wesertal haben sich nämlich gegen den Verbleib im Kreisoberhaus entschieden. Somit wird die Sollzahl von 14 Teams nicht erreicht, welches sich in der Saison 2020/2021 wieder ändern soll.
Die Aufstiegsregelung zur Bezirksliga bleibt unverändert. Der Meister der Kreisliga ist Kreismeister und steigt in die Bezirksliga auf. Der Tabellenzweite qualifziert sich für die Relegation.
Auch in diesem Jahr wird mit einer 2-gleisigen 1. Kreisklasse (Staffel A und Staffel B) gespielt. Zur Ermittlung der Aufsteiger in die Herren Kreisliga werden nach Abschluss der Punktspiele folgende Entscheidungsspiele durchgeführt. Die beiden Staffelmeister und die beiden Zweitplatzierten spielen, wie in diesem Sommer auch, gegeneinander. Neu ist die Regelung, dass auch die beiden Drittplatzierten ein Entscheidungsspiel gegeneinander bestreiten werden. In diesem Spieljahr haben die Mannschaften der Staffel B Heimrecht.
Die Sieger aus der Begegnung der beiden Staffelmeister steigt in die Kreisliga auf. Sollte die Sollzahl von 14 Mannschaften in der Kreisliga nicht erreicht werden, steigen weitere Mannschaften auf.
Die Reihenfolge der weiteren Aufsteiger ist wie folgt:
2. Aufsteiger: Verlierer aus dem Spiel der beiden Staffelmeister
3. Aufsteiger: Sieger aus dem Spiel der beiden Zweitplatzierten
4. Aufsteiger: Verlierer aus dem Spiel der beiden Zweitplatzierten
5. Aufsteiger: Sieger aus dem Spiel der beiden Drittplatzierten
6. Aufsteiger: Verlierer aus dem Spiel der beiden Drittplatzierten
Kann eine Mannschaft ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen oder ist sie nicht zum Aufstieg berechtigt, so geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft über. Dies erfolgt nur für die sechs Teilnehmer an den Entscheidungsspielen der 1. Kreisklasse. Bei der 2-gleisigen 1. Kreisklasse gilt dies bis zum Tabellenplatz 3 jeder Staffel.
Aus der Kreisliga steigen nach Ausschreibung zwei Teams ab. Sollte nach den Entscheidungsspielen die Sollzahl von 14 Mannschaften immernoch nicht erreicht werden, verringert sich die Anzahl der Absteiger um die Anzahl der fehlenden Teams.
Eine weitere Änderung: Ein Entscheidungsspiel kann entfallen, sofern zum angesetzten Austragungstermin bereits feststeht, dass keine der beteiligten Mannschaften aufsteigen kann oder beide beteiligten Mannschaft aufsteigen. Die Entscheidung hierüber trifft der Spielausschuss.
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