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Kreis Holzminden (mm). Gute Nachrichten für den Amateursport! Die Sportministerkonferenz (SMK) hat die Wiederaufnahme der Freiluftsportarten beschlossen, dies gilt unter gewissen Umständen auch für den Fußball. Voraussichtlich gilt dieser Beschluss ab Mittwoch, den 06. Mai - an diesem Tag sollen die Änderungen in der Corona-Verordnung veröffentlicht werden.

Auszug aus der 44. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder (Umlaufbeschluss 3/2020 vom 28. April 2020) zum Thema: Wiederaufnahme von Sport – Stufenweiser Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb

Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote

  • an der "frischen Luft" im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
  • sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5 - 2 Meter),
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
  • die Umkleidekabinen geschlossen bleiben,
  • Bekleidungswechsel, Körperpflege und Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
  • keine Zuschauer zugelassen werden.

Somit könnten seitens der Vereine beispielsweise kontaktlose Technik- oder Athletiktrainingseinheiten angeboten werden, bei denen die vorgenannten Regeln einzuhalten sind.

 

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