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Barsinghausen (mm). Nach der Veröffentlichung des Berichtes Neue Details bekannt: Fußballtraining in Kleingruppen ab sofort möglich stellten sich viele Mannschaftsverantwortliche, Trainer und Spieler die Frage, mit wievielen Personen die Vereine nun gleichzeitig auf einem Sportplatz trainieren dürfen. Im NFV-Entwurf hieß es, dass Training nur in kleinen und kontaktfreien Gruppen (bis max. 5 Personen) durchgeführt werden darf. Sollte dies bedeuten, dass sich auf dem ganzen Spielfeld insgesamt nur eine Gruppe mit 5 Personen befinden darf oder dürfen gleichzeitig auch mehrere Trainingsgruppen á 5 Personen gebildet werden? Nun gibt's die Antwort vom NFV!

"Zu unseren herausgegebenen ersten Hinweisen zum "Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb" haben sich vor allem zur Frage "Mit wie vielen Personen trainiert werden darf" ergeben. Nach Rücksprache mit dem Landessportbund, der sich wiederum mit dem Innenministerium abgestimmt hat, können wir mitteilen, dass es keine pauschale Begrenzung bei der Zahl der Trainierenden auf den Sportanlagen gibt. Immer vorausgesetzt, dass die übrigen Bestimmungen eingehalten werden. Hierzu zählen u.a. die Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln ebenso wie die Vermeidung von Körperkontakten und der Verzicht auf Wettkampf", teilte NFV-Teamleiter Presse Manfred Finger den Vereinen in einem weiteren Infoschreiben mit.

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