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Kreis Holzminden (red). In der am 20. Mai 2020 stattgefundenen Sitzung des NFV-Präsidiums mit den 33 Kreisvorsitzenden wurde beschlossen, die Ladungsfrist für den außerordentlichen Verbandstag von 10 auf 5 Wochen zu verkürzen. Ferner wurde beschlossen die Antragsfrist von 6 auf 3 Wochen zu verkürzen. Damit wird der außerordentliche Verbandstag voraussichtlich virtuell am 27. Juni 2020 stattfinden.

Der NFV-Verbandsvorstand hat sich in der genannten Sitzung final mit den vier möglichen Varianten zum Umgang mit der aktuell bis auf Weiteres unterbrochenen Saison 2019/2020 beschäftigt. Dabei wurde eine mehrheitliche Einigung über die Variante mit Saisonabbruch nach Quotientenregelung mit Auf-, aber ohne Abstieg erreicht. Diese Variante wird vom NFV-Verbandsvorstand als Antrag auf dem außerordentlichen Verbandstag eingereicht. Diese zur Abstimmung stehende Variante regelt Punkt-, Relegations-und Aufstiegsspiele. Pokalspiele sind davon nicht betroffen und bedürfen einer Sonderregelung.

Ferner sind folgende Details mit dieser Variante vorgesehen:

- Formal reguläres Saisonende 2019/2020 zum 30. Juni 2020

- Formaler Saisonbeginn 2020/2021 zum 1. Juli 2020 (tatsächlicher Beginn nach behördlicher Freigabe)

- Ermittlung von Abschlusstabelle durch Anwendung Quotientenregelung anhand des Tabellenstandes vom 12. März 2020 (Datum der Corona bedingten Aussetzung des Spielbetriebs)

- Der Quotient ist das Ergebnis der erreichten Punkte geteilt durch die Anzahl der ausgetragenen Spiele

- Direkte Aufsteiger gemäß Ausschreibung / Spielordnung

- Keine Absteiger

- Sofern ausschreibungsgemäß Relegations-Aufstiegsspiele vorgesehen sind, gilt anhand des quotiert ermittelten Tabellenstandes folgendes:

> Potentielle Absteiger (Abstiegsrelegationsplatz) verbleiben in ihrer Spielklasse

> Potentielle Aufsteiger (Aufstiegs-bzw. Relegationsplatz) steigen in die nächst höhere Spielklasse auf (zusätzliche Aufsteiger nebendirekten Aufsteigern)

- Gilt für alle Spielklassen/Leistungsklassen der Senioren (Herren/Frauen/Altherren/Altsenioren) und im Jugendbereich in den Altersklassen der C-bis A-Jugend

- Gilt nicht für den Altersbereich der G-bis D-Jugend.

- Für die Organisation des Spielbetriebes der Saison 2020/21 ff. werden die jeweils zuständigen Gliederungsebenen (Kreis, Bezirk, Verband) ermächtigt, abweichend von den geltenden Ordnungsbestimmungen (insbesondere § 18 SPO, § 14 JO) die vorgesehene Anzahl der Staffeln pro Leistungsklasse/Spielklasse und die Sollzahlen pro Staffel zu regeln.

- Bis spätestens zum Beginn der Saison 2023/24 ist der Spielbetrieb in die ordnungsrechtliche Sollstaffelgröße zurückzuführen.

"Sollte dieser Antrag des NFV-Verbandsvorstands am außerordentlichen Verbandstag eine Mehrheit finden, werden die spieltechnischen Konsequenzen für die kommende Saison eine große Herausforderung für die jeweiligen Spielausschüsse darstellen. Darüber ist man sich im Interesse des Fußballs bewusst", berichtete NFV-Kreisvorsitzender August Borchers der Redaktion.

"Für unseren Fußballkreis würde das u. a. bedeuten, dass wir keine Absteiger aus der Bezirksliga, aber trotzdem 2 Aufsteiger (Kreismeister und Relegationsteilnehmer) in die Bezirksliga haben. In die Kreisliga würden z. B. 2 Mannschaften aus der 1. Kreisklasse aufsteigen, die in der Staffelstärke der 1. Kreisklasse fehlen. Der vorliegende Antrag bietet unseren Spielausschüssen im Senioren- und Juniorenbereich ausreichend Spielraum für die Planung der kommenden Saison", stellt Borchers dem TSV Holenberg und dem TSV Lenne den Aufstieg in die Bezirksliga in Aussicht. So würden in der Spielzeit 2020/2021 neben den beiden Aufsteiger auch der TuSpo Grünenplan und der FC Stadtoldendorf in der Bezirksliga verbleiben.

Foto: mm

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