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Kreis Holzminden (mm). Am gestrigen Freitag, dem 31. Juli hat das Land Niedersachsen seine Coronaverordnung aktualisiert, die ab dem heutigen 01. August gültig ist. Demnach ist nun das Ausüben von Sport in Gruppen von bis zu 50 Personen (bisher 30 Personen) zulässig.

Diese Nachricht dürfte insbesondere bei den niedersächsischen Fußballvereinen gut ankommen. Bisher mussten sich die Vereine im Vorfeld darauf einigen, wie sich die bei Testspielen erlaubten 29 Spieler (inkl. Einwechselspieler) zusammensetzen, da der Schiedsrichter gemäß den Angaben des NFV ebenfalls als sportausübende Person gewertet wurde.

Somit können die Trainer nun auch bei Testspielen auf niedersächsischem Boden mit größeren Kadern in die Spiele gehen, was beispielsweise bereits schon seit einiger Zeit in Nordrhein Westfalen praktiziert wird.

 

 

 

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