Kreis Holzminden (mm). Mit der am 01.08.2020 in Kraft getretenen Niedersächsischen Corona-Verordnung ist nun die Sportausübung in einer Gruppe mit bis zu 50 (bisher 30) Personen zulässig (wir berichteten). Nun hat sich Helge Kristeleit vom NFV-Team Spielbetrieb mit den neuen, wichtigen Informationen an die niedersächsischen Vereine gewendet.
"Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab sofort unsere Trainingseinheiten und vor allem auch Freundschaftsspiele mit max. 24 Spieler/innen pro Mannschaft (48 Personen) und einem Schiedsrichter durchführen dürfen. Darüber hinaus lassen die Bestimmungen der Corona-Verordnung auch wieder Pflichtspiele zu, sodass der NFV-Pflichtspielbetrieb des Spieljahres 2020/21 voraussichtlich ab dem 01. September 2020 beginnen kann. Insofern kommen wir unserer Zusage nach, rechtzeitig vor Saisonbeginn zu informieren, um somit eine entsprechende Vorbereitungszeit zu gewährleisten", überbrachte Kristeleit die guten Nachrichten.
Alle bisher geltenden Dokumentationspflichten, Abstands-und Hygieneregeln sind weiterhin zu beachten, sofern nicht anderslautende Verordnungen in Kraft treten. Gleiches gilt auch für die Bestimmungen für Zuschauer, die weiterhin nur beschränkt zusehen dürfen.