Hehlen (mm). Die Coronapause hat Spuren hinterlassen - dies haben auch die heimischen Fußballvereine gemerkt. Während des Lockdowns war an Fußball überhaupt nicht zu denken. Mittlerweile finden schon wieder Testspiele statt und auch der Spielbetrieb soll Anfang September starten. Doch wie gehen die Vereine mit den Corona-Auflagen um?
Wir haben uns mit dem Hehlener Coronabeauftragten Marc Dühring bei einem Testspiel getroffen, der uns Einblick ins Hygienekonzept des VfR Hehlen gegeben hat. Dieses wurde mit der Gemeinde und dem Gesundheitsamt abgestimmt und bei einem Testspiel mit mehr als 50 Zuschauern vorbildlich mit insgesamt 5 Platzordnern umgesetzt. Orientiert hat sich der VfR Hehlen an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens "Zurück ins Spiel".
Wer zählt zu den Sporttreibenden und wer zu den Zuschauern?
In Niedersachsen ist die Kontaktsportausübung (i.d.F. Fußball) zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt (49 Spieler inkl. Ersatzspieler + Schiedsrichter). Zu dokumentieren sind die Kontaktdaten der 50 Sportausübenden und der Zuschauer. Bei bis zu 50 Personen sind Sitzplätze möglich und besteht keine Dokumentationspflicht der Kontaktdaten der Zuschauenden. Sollten die Kontaktdaten erfasst werden, so sind diese für die Dauer von drei Wochen aufzubewahren, um eine etwaige Infektionskette nachvollziehen zu können. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen.
Wichtig: Zuschauer sind bei Sportübungen zugelassen, wenn jeder Zuschauende das Abstandsgebot von 1,50 m einhält. In die Personengruppe Zuschauer fallen alle auf dem Vereins-/Sportgelände anwesenden Personen, die nicht unter die Personengruppe der aktiv Sportausübenden, also der 50 er Gruppe aktiver Sportler zählen. Insofern wären z.B. bei einem Spiel, bei dem die Mannschaften von 15 funktionstragenden Personen begeleitet, eben diese 15 Personen als "Zuschauer" von der zulässigen Zuschauer (50 oder 500) abzuziehen, sodass entweder noch 35 Zuschauer (stehend) oder 485 Zuschauer (sitzend) zulässig wären.
Beim VfR Hehlen wurden die Kontaktdaten ab dem Zuschauer Nummer 1 erfasst, sodass bei dem erwähnten Testspiel bereits eine Viertelstunde vor Beginn des Spiels die Marke von 50 Personen geknackt wurde. Ein Ordner sorgte dafür, dass alle Zuschauer die Begegnung auf den extra in Abstand aufgestellten Bänken sitzend verfolgt haben.
In welche Zonen wurde der Hehlener Sportplatz eingeteilt?
Zone 1 "Innenraum/Spielfeld"
In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befindet sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen
- Spieler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Sanitäts- und Ordnungsdienst
- Ansprechpartner für Hygienekonzept (Marc Dühring in diesem Fall)
- Medienvertreter*innen
Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen. Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt. Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.
Zone 2 "Umkleidebereiche"
In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
- Spieler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Ansprechpartner für Hygienekonzept (Marc Dühring in diesem Fall)
Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung (in Hehlen max. 8 Personen pro Kabine). Eine Mannschaftsbesprechung in voller Mannschaftsstärke in den Kabinen ist nur gestattet, wenn alle Spieler und Verantwortlichen einen Mund-und Nasenschutz tragen. Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung (in Hehlen max. 2 Personen pro Kabine zeitgleich) sowie zeitlicher Versetzung/Trennung. Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen sollte auf das notwendige Minimum beschränkt werden.
Zone 3 "Publikumsbereich (im Außenbereich)"
Die Zone 3 "Publikumsbereich (im Außenbereich)" bezeichnet sämtliche Bereich der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind. Alle Personen betreten die Sportstätte über die offiziellen Eingänge. Die anwesende Gesamtpersonenzahl im Rahmen des Spielbetriebs muss stets bekannt sein.
Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung ("Schleusenlösung") von Eingang und Ausgang der Sportstätte. Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
- Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
- Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
- Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
- Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb.
Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.
Foto: mm