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Barsinghausen (red). Am gestrigen Montag ist auf Basis des Stufenplans die geänderte Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft getreten. Derzufolge sind bei entsprechender Inzidenz auch für den Fußball Lockerungen in Sicht. Während die Nachbarkreise Hildesheim und Hameln-Pyrmont von den Lockerungen profitieren und wieder Kontakttraining für Erwachsene anbieten dürfen, schaut der Landkreis Holzminden in die Röhre. In den letzten Tagen war die 7-Tages-Inzidenz über 50. Am heutigen Dienstag liegt die 7-Tages-Inzidenz bei 49,7 und damit erstmals wieder unter 50.

Doch wie kommt der Landkreis Holzminden auch in den Genuss der langersehnten Lockerungen? Die 7-Tages-Inzidenz muss an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage zählen nicht mit) unter 50 sein. Übersteigt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Werktagen den festgelegten Wert, gelten ab dem übernächsten Tag wieder die Schutzmaßnahmen. Die Feststellung muss in unserem Fall durch den Landkreis Holzminden per Allgemeinverfügung erfolgen.

Stufenplan

Stufe 1: Erhöhtes Infektionsgeschehen (Inzidenz >10 < 35)

So ist bei einer Inzidenz von unter 35 Fußball unter freiem Himmel im Verein unabhängig vom Alter unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes zulässig. Es können Mannschaften von Vereinen unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes wieder gegeneinander zu Freundschaftsspielen antreten. Hinsichtlich der Anforderungen an das Hygienekonzepts wird auf die aktuellen FAQ des NFV: https://www.nfv.de/recht/faq-corona/ verwiesen. Außerdem entfällt die Testpflicht für Trainer*innen und Übungsleiter*innen, ebenso wie die Beschränkung der Gruppengrößen. Die Zuschauerzahl ist auf maximal 500 Personen beschränkt.

Stufe 2: Hohes Infektionsgeschehen (Inzidenz >35 < 50)

Bei einer Inzidenz von 35 bis 50 können Kinder, Jugendliche und Erwachsene Fußball ohne Kontaktbeschränkung in Gruppen mit bis zu 30 Personen spielen. Trainer*innen und Betreuer*innen sowie Erwachsene benötigen ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis, das vor der Sportausübung nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest, der durch den Vereinsvorstand bestätigt und dokumentiert wird, ist ausreichend.

Bei einem Inzidenzwert von 35 bis 50 sind ebenfalls Freundschaftsspiele möglich. Neben dem Vorhandensein eines Hygienekonzeptes (siehe oben) ist eine Gesamtgruppengröße von 30 einzuhalten. Zu den 30 Personen gehören auch die Auswechselspieler und das Team der eingesetzten Schiedsrichter*innen. Nicht hinzuzuzählen sind Trainer*innen und Betreuer*innen. Die Zuschauerzahl ist auf 250 sitzende oder 100 stehende Personen begrenzt.

Stufe 3: Starkes Infektionsgeschehen (Inzidenz >50 - 100)

Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 gilt für die Altersklassen bis einschließlich 18 Jahre, dass bis zu 30 Kinder und Jugendliche mit Kontakt Fußball spielen dürfen. Auch hier benötigen Trainer*innen und Betreuer*innen sowie 18-Jährige ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis, das vor der Sportausübung nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest, der durch den Vereinsvorstand bestätigt und dokumentiert wird, ist ebenfalls ausreichend. Erwachsene ab 19 Jahre können lediglich mit Personen des eigenen Haushaltes und höchstens zwei Personen eines anderen Haushaltes ohne Kontaktbeschränkung trainieren. Für gemischte Gruppen mit Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen oder Gruppen mit Spielern ab 19 Jahre gilt, dass ein Training unter Einhaltung des Abstandes von 2m oder bei einer Fläche von 10qm je Person möglich ist. Volljährige Spieler sowie alle Trainer*innen und Betreuer*innen benötigen ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis.

Stugfe 4: Hochinzidenzkommune (Inzidenz > 100)

Bei einer Inzidenz von über 100 tritt die Notbremse in Kraft. Kontaktloser Individualsport kann nur allein, zuz weit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes betrieben werden.Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre ist ein kontaktloses Training unter freiem Himmel in Gruppen von maximal fünf Kindern möglich. Ihre Trainer*innen benötigen ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden vor der Sportausübung sein darf; auch ein Selbsttest,welcher durch den Vereinsvorstand bestätigt und dokumentiert wird, ist ausreichend.

 

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