Niedersachsen (red). Mit Wirkung zum 24.11.2021 hat das Land Niedersachsen neue Bestimmungen zum Umgang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Hiermit sind aufgrund der aktuellen Entwicklung verschärfte Regelungen in Kraft getreten, die auch den Fußball betreffen.
Schon ab Feststellung der Warnstufe 1, die das Land Niedersachsen seit einigen Tagen landesweit bereits festgestellt hat, können Sporttreibende und Zuschauer die Sportanlage nur betreten, wenn die 3G-Regel eingehalten wird. Demnach kann nur Sport treiben oder zuschauen, wer entweder geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Das Betreten der Umkleiden und Duschen ist darüber hinaus nur noch Geimpften und Genesenen gestattet.
Nach der aktuell im Land Niedersachsen geltenden Warnstufe 1 setzt der Niedersächsische Fußballverband den laufenden Spielbetrieb im Freien unter Beachtung der geltenden Hygienemaßnahmen grundsätzlich fort. Sofern vereinzelt die Fortsetzung des Spielbetriebes aufgrund von weitergehenden einschränkenden Verfügungslagen nicht praktikabel ist oder Vereine aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine Spielverlegung vorziehen, erfolgt in Abstimmung der beteiligten Vereine mit der jeweils zuständigen spielleitenden Stelle eine Absetzung des Spielbetriebes und dessen Neuterminierung.
Die wichtigsten Corona-Regeln im Überblick
Halle
Inzidenz über 35: 3G gilt für Sporttreibende und Zuschauer sowie in Duschen und Umkleiden, Maskenpflicht
Warnstufe 1: 2G gilt für Sportreibende und Zuschauer sowie in Duschen und Umkleiden, Maskenpflicht
Warnstufe 2: 2Gplus (zusätzlich negativer Test) für Sporttreibende und Zuschauer sowie in Dusche und Umkleiden, FFP2-Maske
GILT NICHT FÜR KINDER UND JUGENDLICHE BIS ZUR VOLLENDUNG DES 18. LEBENSJAHRES
Warnstufe 3: Ausgestaltung erfolgt in Kürze, in Warnstufe 3 gelten mindestens die Regelungen der Warnstufe 2
Die wichtigsten Corona-Regeln im Überblick
Unter freiem Himmel
Inzidenz über 35: 3G gilt für Sporttreibende und Zuschauer sowie in Duschen und Umkleiden
Warnstufe 1: 3G gilt für Sporttreibende und Zuschauer, 2G gilt in Duschen und Umkleiden
Warnstufe 2: 2G gilt für Sporttreibende und Zuschauer, 2Gplus gilt in Duschen und Umkleiden
GILT NICHT FÜR KINDER UND JUGENDLICHE BIS ZUR VOLLENDUNG DES 18. LEBENSJAHRES
Warnstufe 3: Ausgestaltung erfolgt in Kürze, in Warnstufe 3 gelten mindestens die Regelungen der Warnstufe 2
Foto: NFV