Barsinghausen (r). Die spieltechnischen Ausschüsse des Niedersächsischen Fußballverbandes e.V. (NFV) haben sich intensiv mit der Fortsetzung des Spielbetriebs im Freien befasst und dabei folgendes Vorgehen festgelegt:
- Unverändert wird vom NFV angestrebt, den Spielbetrieb nach der Winterpause wie geplant wieder aufzunehmen, auch wenn die Verfügungslage dies nur unter den aktuellen 2G-Bedingungen zulässt. Derzeit ist das Sporttreiben in den Warnstufen II und III für den Ü-Spielbetrieb, den Frauen- und Herrenspielbetrieb sowie teilweise für die A-Junioren*innen nur für Geimpfte und Genesene zulässig.
- Im Kinder- und Jugendfußball (17 Jahre und jünger) kann der Spielbetrieb gemäß der aktuellen Corona-Verordnung ohne Einschränkungen weiter fortgeführt werden. Sollten auch hier zukünftig einschränkende Regelungen in der Verordnung getroffen werden, muss erneut geprüft werden, ob und wie der Spielbetrieb fortgesetzt werden kann.
- Sofern Mannschaften nicht antreten können, weil nicht genügend vollständig immunisierte Spieler*innen zur Verfügung stehen, können Spielverlegungen nur bis zum 23.03.2022 in Abstimmung mit dem Gegner und der spielleitenden Stelle vorgenommen werden. Für die Überprüfung, ob eine Mannschaft über genügend vollständig immunisierte Spieler*innen verfügt und daher spielfähig ist, muss die zuständige spielleitende Stelle die aktuelle Spielberechtigungsliste heranziehen. Sollte die Anzahl der Spieler*innen aus der Spielberechtigungsliste ergeben, dass trotz der nicht vollständig immunisierten Spieler eine vollständige Mannschaft (min. 13 Spieler*innen) gestellt werden kann, ist eine Verlegung nicht mehr statthaft. Unberücksichtigt bleiben für die Bewertung u.a. verletzte, gesperrte oder aus sonstigen Gründen abwesende Spieler. Zur Vervollständigung der Mannschaft wird den Vereinen der Rückgriff auf die anderen Mannschaften des Vereins empfohlen.
- Nach dem 23.03.2022 sind Spielverlegungen aus diesem Grunde nicht mehr zulässig und evtl. Nichtantritte werden gegen die betreffenden Mannschaften gewertet.
- Die Nutzung der Umkleide- und Duschräumlichkeiten kann nach der aktuellen Verfügungslage unter 2G+ Bedingungen erfolgen.
Begründung:
Der NFV hat den satzungsgemäßen Auftrag, Spielbetrieb für seine Vereine anzubieten. Diesem Auftrag kommt der NFV im Rahmen der ihm durch die Corona-Verordnung der Landesregierung gegebenen Möglichkeiten nach. Seit Juni 2021 besteht für jede erwachsene Person die Möglichkeit der kostenfreien Corona- Schutzimpfung, die auch von der Ständigen Impfkommission ausdrücklich empfohlen wird. Seit August 2021 besteht diese Möglichkeit auch für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren. In Niedersachen sind aktuell 78% der 18-59-jährigen vollständig geimpft, 55,1% haben inzwischen schon die Booster-Impfung erhalten (Quelle: RKI).
Vor diesem Hintergrund wäre es unverhältnismäßig, den kompletten Spielbetrieb auszusetzen, obwohl der Großteil der Spieler*innen bereits geimpft ist. Im Übrigen steht ein relativ flächendeckendes Angebot an Testzentren oder die Möglichkeit der Vereinstestung (unter Aufsicht) für die Erfüllung der 2G+ Regelung zur Verfügung.