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Barsinghausen (r). Das Land Niedersachsen hat neue Bestimmungen zum Umgang mit dem Coronavirus veröffentlicht, die gestern in Kraft getreten sind. In der neuen Corona-Verordnung werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen, die sich auch positiv auf die Sportausübung auswirken.

Hiernach gilt ab dem 24. Februar im kompletten Bereich einer Sportanlage im Innen- und Außenbereich (inklusive Duschen und Umkleiden) für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Funktionsteams, Schiedsrichter*innen) die 3G-Regelung. Das heißt, dass auch nicht-immunisierte Personen wieder mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen können.

Ab dem 4. März werden die Einschränkungen für die Sportausübung sogar ganz aufgehoben. Dabei ist aber zu berücksichtigen: Die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte können abweichende strengere Maßnahmen durch deren Allgemeinverfügung erlassen, die dann vor Ort zu befolgen sind. Insofern müssen solche regionalen Verfügungen stets im Auge behalten werden.

Der NFV hat seine Vereine in einem Schreiben über die Auswirkungen der neuen Corona- Verordnung informiert und ihnen eine kurze Übersicht zukommen lassen, was die neuen Bestimmungen für den Amateurfußball bedeuten (siehe Titelbild).

Foto: NFV

 

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